Rechtsanwälte Oettler

Braucht man eine Rechtsschutzversicherung?

Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog werden in vielen Fällen doppelt so hohe Bußgelder verhängt wie nach dem davor gültigen. Über weitere Erhöhungen wird bereits nachgedacht. Die Behörden rüsten technisch auf, da Bußgelder inzwischen zu einer fest kalkulierten Einnahmequelle geworden sind.

Letzteres führt aber auch dazu, dass eine ganze Reihe von Messungen und damit Bußgeldbescheiden fehlerhaft sind. Wer auf ein Fahrzeug angewiesen ist, kann sich Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg oder schlimmstenfalls ein Fahrverbot nicht leisten und muss deshalb etwas dagegen unternehmen. Die Überprüfung bis hin zum Gerichtsverfahren ist aber teilweise mit erheblichen Kosten verbunden.

Bei Schwierigkeiten beim Autokauf als auch bei der Schadensregulierung nach einem Unfall, insbesondere im Zusammenhang mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Dauerschäden), ist ein Vorgehen ohne anwaltliche Unterstützung kaum denkbar.
Die Kosten des Anwalts, besonders aber Verfahrenskosten bei Gericht und hier ganz speziell die Kosten medizinischer oder technischer Gutachten, schlagen derart ins Gewicht, dass eine private Rechts-verfolgung oft bereits an dem zu erwartenden Kostenrisiko scheitert.

Die Frage, ob man eine Rechtsschutzversicherung benötigt, lässt sich also ganz klar mit ja beantworten.

Ob man arbeitsrechtliche, mietrechtliche ... Probleme mit versichert, hängt vom ganz individuellen Bedarf ab. Da aber fast jeder heute auf ein Fahrzeug angewiesen ist, ist Verkehrsrechtsschutz ratsam, eigentlich notwendig.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sollte keinesfalls mit Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.
Die reine Verkehrsrechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung wird über Automobilclubs bereits unter 100,00 € jährlich angeboten, ist bei den einzelnen Versicherungsunternehmen aber nicht viel teurer. Hier lohnt sich zunächst ein informatorischer Blick ins Internet, letztlich sollte aber die konkrete Abstimmung mit dem Versicherungsvertreter erfolgen.