Rechtsanwälte Oettler

Geblitzt – was nun?

Die Situation kennt eigentlich jeder Kraftfahrer: Nachdem man sich vom ersten Schreck des Blitzens erholt, die Geschwindigkeit auch entsprechend reduziert hat, falls diese zu hoch gewesen sein sollte, fährt man dann doch wieder ganz normal und wartet.

Sollte innerhalb von drei Monaten beim Fahrzeughalter nichts im Briefkasten gelandet sein, was nach Anhörungsbogen aussieht, kann man sich glücklich schätzen, dass das Blitzen vielleicht einem anderen Fahrzeugführer gegolten hat oder nur eine Probeauslösung war oder ...

Der Normalfall sieht aber anders aus:
Zuerst kommt der Anhörungsbogen. Gefordert werden Angaben zur Person. Angaben zum Vorfall sind freiwillig.
Sinnvoll wäre es bereits an dieser Stelle, einen Anwalt aufzusuchen und diesem die Angelegenheit zur Bearbeitung zu übergeben.
Der Anwalt wird dann die Akte abfordern und hat damit über den Sachverhalt genaue Kenntnis.
Durch die Akteneinsicht kann der Anwalt zumindest eine sichere Prognose abgeben, was zu erwarten ist und die sinnvollste Reaktion empfehlen. Durch die Akteneinsicht kommt man allerdings auch in vielen Fällen zur Klarheit, dass der Sachverhalt ordnungsgemäß bearbeitet (Messung beanstandungsfrei, Auswertung vorschriftsmäßig, Messtechnik geeicht ...) ist und am zu erwartenden Bußgeld nichts gerüttelt werden kann.
Wenn dann der Bußgeldbescheid ins Haus steht, so lässt sich über den Anwalt in vielen Fällen noch eine zeitliche Ordnung treffen, da es beispielsweise im     Zusammenhang mit einem Fahrverbot doch interessant sein kann, ob man dieses über Feiertage abbüßen kann oder ob man extra Urlaub nehmen muß, um dieses zu überstehen.
Die Frage, ob Rechtsmittel eingelegt wird oder, wenn Rechtsmittel eingelegt ist, wann dieses gegebenenfalls zurückgenommen wird  oder ob man dann in eine Verhandlung geht, wird dann zu entscheiden sein.
In der Verhandlung ist ein Anwalt empfehlenswert, da allein die "Qualifizierung" über Gerichtssendungen von Barbara Salesch bis Richter Hold usw. nicht ausreichen dürfte, um das Gerichtsverfahren zu überstehen.

Selbst der Anwalt kann nicht gegen jeden Bußgeldbescheid etwas tun.
Es ist allerdings auch nicht so, dass man jedem Bußgeldbescheid trauen darf. Deshalb sollte hier eben der Spezialist eingeschaltet werden.