Rechtsanwälte Oettler

Einer neuer Bußgeldkatalog sollte
auch wirklich neu sein …

Eine Neugestaltung des Bußgeldkataloges ist ganz ohne Zweifel dringend. Die bisherigen Gedanken des zuständigen Ministeriums rufen jedoch Bedenken hervor.

Es erstaunt jedoch, dass in einer Zeit, in der insbesondere Elektronik nicht nur den Kraftfahrer recht durchsichtig gemacht hat und in der diese Mittel genutzt werden, um den Kraftfahrer teilweise extrem zu kontrollieren, der Bußgeldkatalog sich genau entgegensetzt zu den sich daraus ergebenen Möglichkeiten, diesen gerechter und zeitgemäßer zu gestalten, entwickeln soll:
 

  1. Statt einer Differenzierung und einer Herausarbeitung von Feinheiten soll ganz grobschlächtig mit dem Kraftfahrer verfahren werden – mit 8 Punkten soll alles zu Ende sein. Wenn man die neuen Ideen ansieht, meint man, dass sich die Verantwortlichen  nicht einmal im Ansatz darüber im Klaren sind, dass am Führerschein in vielen Fällen die Existenz ganzer Familien hängt. Dies betrifft nicht nur Berufskraftfahrer, sondern auch die vielen Pendler, die Montags und Freitags und morgens und abends die Autobahnen und Straßen füllen. Dem müsste man gerecht werden. Der jetzt angedachte Weg scheint dafür aber nicht geeignet.
  2. Erwartet worden wäre ein Bußgeldkatalog, der die über Jahre entwickelten und immer wieder hinzugefügten Tatbestände (Handy, Umweltplakette …) in eine Ordnung und Hierarchie bringt und dementsprechend neu bewertet. So würde eine Grenze für den Entzug des Führerscheins bei veränderter Punktebewertung der Tatbestände, bei einer Punktezahl von etwa 50 Punkten für den Normalfahrer bis hin zu 70 oder 80 Punkten für den Vielfahrer mehr Sinn machen. Berufskraftfahrer führen ohnehin über ihre Fahrerkarte den Nachweis ihres Fahrpensums, für jeden Anderen, der sich als Vielfahrer sieht, wäre der Einbau eines solchen oder ähnlichen Systems viel preiswerter, als viele Bußgeldrahmen.
  3. Auch die Gedanken zum Prozedere der Übernahme der bisherigen Belastungen im Verkehrszentralregister scheinen nicht unbedingt ausgegoren. Mit einer generellen Erhöhung der Punktezahl wäre sicher auch hier mehr Gerechtigkeit möglich.
  4. Ebenso ist nicht verständlich, dass Nachschulungsmaßnahmen zum Punkteabbau wegfallen mit der Begründung, dass sie keine nachweisbare Verbesserung des Verhaltens von Kraftfahrern gebracht hätten, andererseits aber gleichzeitig bei einem bestimmten Punktestand solche angeordnet werden sollen. M.E. haben Schulungen in vielen Fällen Kraftfahrern Fehlverhalten, was sich über     längere Zeit eingeschliffen hatte, erst einmal deutlich gemacht und sie zum Nachdenken und dann eben in vielen Fällen zu einem besseren Verhalten gebracht. Möglicherweise sollte man hier über Nachprüfungen u.ä. nachdenken, um diese Nachschulungsmöglichkeiten strenger zu gestalten. Sie wegfallen zu lassen, halte ich aber für falsch. Hier wird zudem das erhebliche Potential der Fahrschulen, die diese zum größten Teil mit Gewissenhaftigkeit durchgeführt haben, von vornherein diskreditiert.


Der Kraftfahrer ist nicht der Feind des Staates – er ist ein wesentlicher Teil seines Getriebes. Dies akzeptierend und auf Maßnahmen setzend, die den Kraftfahrer disziplinieren, qualifizieren und sensibler machen für Probleme und Gefahren, sollte man einen angemesseneren Weg finden können.